CW: Covid, Triage, Gewichtsdiskriminierung
Als Reaktion auf eine stigmatisierende Aussage rund um die Triage-Diskussion hat Body Respect Schweiz am 06.12.2021 eine Stellungnahme an die SAMW geschickt. Die Stellungnahme und der zugehörige Blogbeitrag von Melanie kann hier nachgelesen werden: https://www.bodyrespect.ch/news/wenn-ethische-diskussionen-voll-von-gewichtsstigmatisierung-sind/
Kürzlich hat Body Respect Schweiz eine Antwort der SAMW erhalten:
“Besten Dank für Ihr Schreiben vom 6. Dezember 2021. Wir teilen Ihre Einschätzung, dass Gewichtsstigmatisierung im medizinischen Bereich ein Problem ist und schätzen den Einsatz von «Body Respect Schweiz» zur Sensibilisierung.”
“Die Richtlinien halten fest, dass im Falle einer Knappheit an intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten die Ressourcen diskriminierungsfrei zu verteilen sind. Dabei zählen einzig die Kriterien der kurzfristigen Überlebensprognose und des erwarteten Behandlungsaufwands und -dauer. Damit ist klar, dass das Körpergewicht per se kein Triage-Kriterium sein darf.
Es ist sehr erfreulich zu hören, dass die SAMW die Einschätzung teilt, dass Gewichtsstigmatisierung im medizinischen Bereich ein Problem ist. Das klare Statement zum Thema Gewichtsdiskriminierung begrüssen wir. Wir hoffen dass unsere Kommunikation dazu beiträgt, dass Diskussionen rund um die Triage in Zukunft ohne Gewichtsstigmatisierung geführt werden.
Das nicht-Benennen von Gewichtsdiskriminierung begründet die SAMW damit, dass Gewichtsdiskriminierung nicht in der Bundesverfassung (Art. 8) genannt wird.
Yes2Bodies hat die SAMW schon im Jahr 2020 im Rahmen der Europäischen #We4Rights Kampagne auf die Empfehlungen aus Deutschland hingewiesen. In Handlungsempfehlung 4 der Studie “Diskriminierungserfahrungen in Deutschland” heisst es: Die vielen Diskriminierungserfahrungen, die Personen anhand äußerlicher Merkmale, insbesondere anhand des Gewichts, erlebt haben, belegen den dringenden Handlungsbedarf, für diese Personen eine Möglichkeit zu schaffen, sich gegen ihre Diskriminierungserfahrungen zur Wehr zu setzen. Um diesen Personen auch Schutz gegen Diskriminierung zu bieten, sollten die im AGG geschützten Merkmale um äußerliche Merkmale ergänzt werden.
Weiter heisst es: Da sich auch das gesellschaftliche Verständnis davon ändert, anhand welcher Merkmale Diskriminierung erlebt werden kann, ist es ausserdem sinnvoll, die im AGG genannten Merkmale nicht als geschlossene, sondern offene Liste zu konzipieren.
Body Respect Schweiz spricht sich auch mit Verweis auf diese Studie deutlich dafür aus, Gewichtsdiskriminierung resp. das Vermeiden ebendieser in der Schweiz klar zu benennen. Leider fehlt in der Schweiz nach wie vor das breite Bewusstsein in Bezug auf Gewichtsdiskriminierung und dass implizite Vorurteile die Behandlung von hochgewichtigen Personen beeinflussen. Dennoch ist die klare Positionierung der SAMW wichtig und erfreulich.
Eine klare Benennung von Diskriminierung anhand des Gewichts würde zur Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen und Möglichkeiten zur Verfügung stellen, sich gegen Gewichtsdiskriminierung zur Wehr zu setzen. Damit würde in der Schweiz das Bewusstsein für dieses Thema gestärkt. Die Sensibilisierung zum Thema Gewichtsdiskriminierung zu verstärken ist ein wichtiges Ziel von Body Respect Schweiz im Jahr 2022. Wir freuen uns sehr, dass Body Respect Schweiz ab 2022 Teil der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz ist.
Um unsere Unkosten zu decken, sind wir auf Spenden angewiesen. Danke, dass du hilfst, die Kosten für die Mitgliedschaft der NGO Plattform Menschenrechte Schweiz zu decken.
Der vollständige Antwort der SAMW kann hier gelesen werden: